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Kostenerstattung -
Sprechen Sie mich gerne an

Das Kostenerstattungsverfahren gibt Ihnen die Möglichkeit, eine Psychotherapie in einer Privatpraxis zu beginnen, wenn Sie keinen zeitnahen Therapieplatz bei einer kassenzugelassenen Therapeutin oder einem Therapeuten finden. Dieses Verfahren ist gesetzlich geregelt (§ 13 Abs. 3 SGB V) und kann helfen, lange Wartezeiten zu überbrücken. Auf dieser Seite erfahren Sie die wichtigsten Eckpunkte. Wenn Sie Interesse haben, begleite ich Sie Schritt für Schritt bei diesem Verfahren. Wichtig ist dabei vor allem, bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind, da die Vorgehensweise etwas unterschiedlich sein kann.

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Da die Regelungen oft kompliziert wirken und nicht immer sofort verständlich sind, kann es sinnvoll sein, Unterstützung in Anspruch zu nehmen – etwa durch Beratungsstellen oder gemeinsam mit mir. So lassen sich die notwendigen Anträge leichter stellen, offene Fragen klären und die Chancen auf eine Kostenübernahme verbessern. Gerne unterstütze ich Sie dabei, sodass eine Behandlung in meiner Praxis im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens möglich wird.

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Es gibt allerdings einiges, was Sie schon vorbereitend selbst tun können:

  • Therapieplatzsuche dokumentieren: Kontaktieren Sie mehrere kassenzugelassene Therapeut:innen und notieren Sie Namen, Datum und Rückmeldungen. Schriftliche Bestätigungen sind besonders hilfreich.

  • Unterlagen sammeln: Führen Sie eine Mappe mit Telefonnotizen, Arztberichten und ggf. Antragsformularen Ihrer Krankenkasse.

  • Ärztliche Bescheinigung einholen: Lassen Sie sich von Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt die Notwendigkeit einer zeitnahen Behandlung bestätigen.

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Mit diesen Schritten haben Sie bereits eine gute Grundlage für das weitere Antragsprozedere geschaffen. Gerne begleite ich Sie im weiteren Antragsprozedere.  

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Gemeinsam etwas schaffen

Die Beantragung eines Kostenerstattungsverfahrens ist ein manchmal recht

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