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Kostenerstattung

Das Kostenerstattungsverfahren ermöglicht gesetzlich Versicherten, Psychotherapie in einer Privatpraxis durchführen zu lassen, wenn kein Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Therapeuten in angemessener Zeit verfügbar ist. Dieses Verfahren ist gesetzlich in § 13 Absatz 3 SGB V geregelt und kann eine gute Alternative sein, wenn lange Wartezeiten die Behandlung verzögern würden. Auf dieser Seite finden Sie die Eckpunkte über das Verfahren. Sollten Sie Psychotherapie benötigen und sie am Kostenerstattungsverfahren Interesse haben, gehen wir gemeinsam vor. Es gibt wichtige Details die berücksichtigt werden müssen. Insbesondere in welcher Krankenkasse Sie versichert sind.

Da das Kostenerstattungsverfahren etwas komplizierter ist, hole ich mir bei Bedarf auch externe Unterstützung, um sicherzustellen, dass alle Eckpunkte des Verfahrens berücksichtigt werden. 

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Nachweis von Wartezeiten

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Dokumentieren Sie ihre Anrufe bei kassenzugelassenen, niedergelassenen Psychotherapeut*innen. Dokuemntieren Sie bestenfalls in Tabellenform das Datum, wen Sie kontaktiert haben und Angaben zu Wartezeit bzw. Verfügbarkeit eines Psychotherapieplatzes.

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Psychotherapeutische Sprechstunde

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Vor Beginn der Therapie ist eine psychotherapeutische Sprechstunde erforderlich, um die Notwendigkeit der Behandlung zu bestätigen. Termine für diese Sprechstunde bekommen sie über die 116 117. Zum weiteren Vorgehen sprechen Sie mich gerne an.

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PTV 11

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Dabei handelt es sich um ein Formular, dass  ggfs. die Notwendigkeit einer psychotherapeutischen Behandlung bestätigt und dokumentiert. Ebenfalls finden Sie Empfehlungen zum weiteren Vorgehen.

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Antrag bei der Krankenkasse

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Gemeinsam stellen wir einen Antrag bei der Krankenkasse. Alle Beantragungsschritte besprechen ich mit Ihnen detailliert.

Gemeinsam etwas schaffen

Die Beantragung eines Kostenerstattungsverfahrens ist ein manchmal recht

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